AGB & Leistungsbeschreibung
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung der E.V.A. Service-GmbH
Stand: Mai 2026
Anbieter: E.V.A. Service-GmbH, Am Mantel 5, 76646 Bruchsal
Kontakt: Telefon: 07251 / 440 6000, E-Mail: info@eva-service.de
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der E.V.A. Service-GmbH („E.V.A.“, „wir“, „uns“) und ihren Kunden über Produkte, Dienstleistungen, digitale Dienste, Plattformzugänge, Beratungs-, Vertriebs-, Marketing-, Schulungs-, Produktions- und sonstige Serviceleistungen.
1.2 Diese AGB gelten auch für Ergänzungen, Erweiterungen, Folgeaufträge, Zusatzleistungen und Vertragsänderungen, soweit nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen in Textform vereinbart werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn E.V.A. ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen dar.
1.4 Besondere Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Produktbeschreibungen, Preislisten oder sonstige Vertragsunterlagen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
2. Vertragspartner und Kundenkreis
2.1 Vertragspartner des Kunden ist die E.V.A. Service-GmbH, Am Mantel 5, 76646 Bruchsal, vertreten durch die Geschäftsführung.
2.2 Die Leistungen von E.V.A. richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden grundsätzlich nicht abgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 Handelt ein Kunde als Agentur, Vermittler, Einkaufsverbund, Franchisegeber, Verbundgruppe oder sonstiger Dritter für weitere Unternehmen, kommt der Vertrag im Zweifel mit dem handelnden Kunden selbst zustande. Eine Leistungserbringung für mehrere Endkunden setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots von E.V.A. durch den Kunden, durch eine Auftragsbestätigung von E.V.A., durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, durch Freischaltung eines Zugangs, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Ausführung einer Bestellung über einen Online-Shop oder ein digitales Portal.
3.2 Angebote von E.V.A. sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. E.V.A. kann Bestellungen innerhalb angemessener Frist annehmen oder ablehnen.
3.3 Bei Online-Bestellungen oder Registrierungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, wenn er den jeweiligen Bestell- oder Registrierungsprozess abschließt. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Freischaltung oder sonstiger ausdrücklicher Annahme durch E.V.A. zustande.
3.4 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
4.1 Art, Umfang, Laufzeit, Vergütung und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, den Produktinformationen, der jeweils gültigen Preisliste sowie etwaigen individuellen Vereinbarungen.
4.2 E.V.A. schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Leads, Terminen, Verkäufen, Bewerbungen, Registrierungen, Umsätzen, Reichweiten, Platzierungen oder sonstigen Ergebnissen, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.
4.3 E.V.A. ist berechtigt, Leistungen, Systeme, Prozesse, Benutzeroberflächen, technische Abläufe und Produktbezeichnungen weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern hierdurch die vertraglich vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4.4 E.V.A. darf zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer, Dienstleister, Provider, Plattformbetreiber, Zahlungsdienstleister, Logistikdienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen.
5. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Online-Shop, der Preisliste oder sonstigen Vertragsunterlagen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Versand-, Neben-, Reise-, Material- oder Drittkosten.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. E.V.A. kann Vorkasse, Abschlagszahlungen, wiederkehrende Zahlungen oder Zahlung über angebotene Zahlungsdienstleister verlangen.
5.3 Bei Dauerschuldverhältnissen, Abonnements, Plattformzugängen, Lizenzen oder fortlaufenden Serviceleistungen erfolgt die Abrechnung je nach Vereinbarung monatlich, jährlich oder in sonstigen Abrechnungszeiträumen.
5.4 Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen zu, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Anforderungen entgegenstehen.
5.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist E.V.A. berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. E.V.A. kann nach vorheriger Erinnerung die Leistungserbringung aussetzen, Zugänge sperren oder Lieferungen zurückhalten, bis offene Forderungen ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
5.6 Bei Rücklastschriften, fehlgeschlagenen Zahlungen oder Rückbuchungen hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, soweit er diese zu vertreten hat.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Waren, insbesondere Plaketten, Zubehör, Drucksachen, Geräte, Verbrauchsmaterialien oder sonstige körperliche Produkte, bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von E.V.A.
6.2 Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind E.V.A. unverzüglich mitzuteilen.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltung
7.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
7.2 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Materialien, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner, technischen Voraussetzungen und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
8.2 Zu den Mitwirkungspflichten können insbesondere gehören: Bereitstellung von Fahrzeugdaten, Unternehmensdaten, Produktinformationen, Zielgruppenangaben, Kundenlisten, Bild- und Textmaterial, Zugangsdaten zu Drittplattformen, Freigaben von Entwürfen, Prüfungen von Reports, technische Einbindungen sowie erforderliche rechtliche oder datenschutzrechtliche Erklärungen.
8.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Fristen angemessen. E.V.A. ist berechtigt, daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt bestehen.
8.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich.
9. Kundeninhalte, Rechte Dritter und Freistellung
9.1 Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Daten, Marken, Logos, Bilder, Texte, Videos, Datenbanken, Kundenlisten und sonstigen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
9.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Inhalte und Vorgaben nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Strafrecht, Jugendschutzrecht, Plattformrichtlinien oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.
9.3 Wird E.V.A. wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte, Daten, Vorgaben oder Materialien von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde E.V.A. von sämtlichen berechtigten Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Voraussetzung ist, dass E.V.A. den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme informiert und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung gibt.
9.4 E.V.A. ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen. E.V.A. darf die Durchführung oder Veröffentlichung ablehnen, pausieren oder beenden, wenn Inhalte oder Vorgaben rechtswidrig erscheinen, Rechte Dritter verletzen könnten oder gegen Richtlinien eingesetzter Plattformen verstoßen.
10. Nutzungsrechte
10.1 Soweit E.V.A. im Rahmen der Leistungserbringung Arbeitsergebnisse, Konzepte, Texte, Designs, Websites, Landingpages, Videos, Schulungsunterlagen, Reports, Softwarekonfigurationen oder sonstige Inhalte erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
10.2 Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und räumlich auf Deutschland beschränktes Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse für den eigenen Geschäftsbetrieb.
10.3 Weitergehende Nutzungen, insbesondere Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverkauf, Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Nutzung für Dritte, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
10.4 Rechte an Software, Plattformen, Datenbanken, Templates, Methoden, Prozessen, Know-how, Standardbausteinen und vorbestehenden Materialien von E.V.A. verbleiben bei E.V.A. oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält hieran nur die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.
10.5 E.V.A. darf Arbeitsergebnisse, Kundennamen, Logos und Projektdaten als Referenz nutzen, soweit der Kunde dem nicht in Textform widerspricht und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Vertrauliche Informationen bleiben geschützt.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung.
11.2 Sofern bei fortlaufenden Leistungen keine abweichende Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
11.3 Zusatzleistungen, Upgrades oder Erweiterungen können eine neue Laufzeit auslösen, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vorgesehen ist.
11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist, Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt, gegen Nutzungsbedingungen verstößt oder eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.
11.5 Kündigungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
11.6 Nach Vertragsende ist E.V.A. berechtigt, Zugänge zu sperren, Leistungen einzustellen und gespeicherte Inhalte nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder vereinbarter Exportfristen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
12. Gewährleistung
12.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
12.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung oder Abnahme der Leistung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich offensichtlicher Mängel als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 E.V.A. kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
12.4 Für unentgeltliche Leistungen, Testzugänge, Kulanzleistungen oder unverbindliche Vorleistungen übernimmt E.V.A. nur die gesetzlich zwingende Haftung.
12.5 Keine Mängel liegen vor bei Einschränkungen, die auf fehlerhafte Kundendaten, unzureichende Mitwirkung, technische Systeme des Kunden, Änderungen von Drittplattformen, höhere Gewalt, gesetzliche Änderungen oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von E.V.A. zurückzuführen sind.
13. Haftung
13.1 E.V.A. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet E.V.A. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die vom Kunden im Kalenderjahr des Schadenseintritts an E.V.A. gezahlte Nettovergütung aus dem betroffenen Vertrag begrenzt.
13.4 Für Datenverlust haftet E.V.A. nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist für angemessene Datensicherung seiner eigenen Systeme verantwortlich.
13.5 Für Störungen, Ausfälle, Änderungen, Richtlinien, Sperrungen, Preisänderungen oder Leistungsbeschränkungen von Drittplattformen, Providern, Zahlungsdienstleistern, Versanddienstleistern, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder sonstigen Drittanbietern haftet E.V.A. nur, soweit E.V.A. diese zu vertreten hat.
13.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von E.V.A.
14. Höhere Gewalt
14.1 E.V.A. ist von der Leistungspflicht befreit, soweit Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und nicht von E.V.A. zu vertretende Umstände die Leistungserbringung verhindern oder erheblich erschweren.
14.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Lieferkettenstörungen, Energieausfälle, Cyberangriffe, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle von Drittplattformen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben.
14.3 Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
15. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15.1 E.V.A. verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der jeweils abrufbaren Datenschutzhinweise.
15.2 Soweit E.V.A. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
15.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an E.V.A. übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Kundenlisten, Interessentendaten, Beschäftigtendaten, Bewerberdaten, Fahrzeughalterdaten, Lead-Daten und Daten aus CRM-Systemen.
15.4 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten, Widerspruchsmöglichkeiten, Dokumentationen und sonstige datenschutzrechtliche Voraussetzungen selbst sicherzustellen, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
16. Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
16.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preis- und Vertragsinformationen, technische Informationen, Strategien, Prozesse, Konzepte, Zugangsdaten, Reports, Datenbanken, Produktinformationen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
16.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
16.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort.
17. Änderungen von AGB, Leistungen und Preisen
17.1 E.V.A. kann diese AGB, Leistungsbeschreibungen, technische Abläufe oder Preise für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn die Änderung aus sachlichen Gründen erforderlich oder zumutbar ist. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, technische Weiterentwicklungen, neue Produkte, Änderungen von Drittanbieterbedingungen, Kostensteigerungen, Sicherheitsanforderungen oder organisatorische Anpassungen.
17.2 Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Mitteilung genannten angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern E.V.A. den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.
17.3 Bei wesentlichen Änderungen, die den Kunden nicht nur unerheblich benachteiligen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
18. Compliance, Exportkontrolle und Sanktionen
18.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze, insbesondere Wettbewerbs-, Datenschutz-, Kartell-, Steuer-, Arbeits-, Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
18.2 Der Kunde darf Leistungen, Software, technische Informationen oder Materialien von E.V.A. nicht in einer Weise nutzen, die gegen Embargos, Sanktionen oder Exportkontrollvorgaben der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinten Nationen oder sonstiger anwendbarer Rechtsordnungen verstößt.
18.3 E.V.A. ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn dadurch ein Verstoß gegen anwendbares Recht, Sanktionen, behördliche Vorgaben oder Plattformrichtlinien droht.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der E.V.A. Service-GmbH.
19.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der E.V.A. Service-GmbH.
19.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von E.V.A. auf Dritte übertragen.
19.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
B. Leistungsbeschreibung
1. Allgemeine Regelungen für alle Leistungen
1.1 Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert die Leistungen der E.V.A. Service-GmbH. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, der Produktbeschreibung, der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
1.2 E.V.A. erbringt insbesondere Leistungen aus dem Automotive-Umfeld, darunter digitale Plattformen und Tools, Vertrieb und Vermarktung automobiler Dienstleistungen, Umweltplaketten und Zubehör, Netzwerk- und Partnerprogramme wie Autoglas Doctor und City Heroes, Leadgenerierung, Terminierung, Leadmanagement, Kundenreaktivierung, Software- und Informationsangebote, Beratungs-, Schulungs-, Marketing- und Produktionsleistungen.
1.3 E.V.A. schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung im vereinbarten Umfang. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet E.V.A. keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
1.4 Leistungen können remote, telefonisch, per E-Mail, über digitale Plattformen, über Online-Shops, über CRM- oder Ticketsysteme, durch persönliche Termine oder durch sonstige vereinbarte Kommunikationswege erbracht werden.
2. Digitale Plattformen, Portale, Software und Online-Dienste
2.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. kann dem Kunden digitale Plattformen, Online-Portale, Softwarelösungen, Webtools, Datenbanken, Benutzerkonten, Dashboards, Reportingfunktionen, Schulungsfunktionen oder sonstige digitale Dienste zur Verfügung stellen. Hierzu können insbesondere branchenspezifische Lösungen für Kfz-Betriebe, Umweltplaketten, Arbeitssicherheit, Dokumentation, Leadmanagement oder Partnernetzwerke gehören.
2.2 Zugang und Nutzung
Der Zugang erfolgt über vom Kunden oder von E.V.A. eingerichtete Benutzerkonten. Zugangsdaten sind personalisiert, vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
2.3 Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen
E.V.A. bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der digitalen Dienste. Unterbrechungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Drittanbieter, höhere Gewalt oder Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen. Der Kunde ist für geeignete Endgeräte, Browser, Internetverbindung, Software, IT-Sicherheit und interne Berechtigungen verantwortlich.
2.4 Inhalte und Daten
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten oder übermittelten Daten verantwortlich. E.V.A. kann rechtswidrige, offensichtlich fehlerhafte oder gegen Vertragsbedingungen verstoßende Inhalte sperren, entfernen oder die Veröffentlichung ablehnen.
2.5 Änderungen und Weiterentwicklung
E.V.A. kann digitale Dienste technisch, gestalterisch oder funktional weiterentwickeln, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Produktnamen, Oberflächen, Prozesse und Funktionen können angepasst werden.
3. Umweltplaketten, Zubehör und Online-Shop
3.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. bietet gewerblichen Kunden Umweltplaketten, Zubehör, Beschriftungs- oder Drucklösungen sowie ergänzende digitale Tools (Plakettenmanager) und Services zur Erstellung, Verwaltung oder Bestellung von Umweltplaketten an.
3.2 Bestellung und Lieferung
Der konkrete Lieferumfang, Verpackungseinheiten, Preise, Zahlungsarten, Lieferzeiten und Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Online-Shop, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurden.
3.3 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Fahrzeugdaten, Kennzeichen, Berechtigungen und sonstige Angaben ordnungsgemäß zu prüfen und in unser Online-Prüfportal einzusetzen. E.V.A. übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Plaketten, Bescheinigungen oder Kennzeichnungen, soweit diese auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.
3.4 Rechtliche Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, Umweltplaketten, Tools, Drucksysteme und Zubehör ausschließlich rechtmäßig und entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Anforderungen und vertraglichen Bestimmungen zu nutzen.
3.5 Mängel, Transport und Gefahrübergang
Transportschäden, Falschlieferungen oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt in Textform zu melden. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
4. Automotive-Netzwerke, Partnerprogramme und Markenkooperationen
4.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. kann Leistungen im Zusammenhang mit Automotive-Netzwerken, Partnerprogrammen, Markenauftritten, Kooperationsmodellen, regionalen oder überregionalen Partnerstrukturen sowie branchenspezifischen Vermarktungs- und Unterstützungsleistungen erbringen.
4.2 Leistungsumfang
Je nach Vereinbarung können Leistungen insbesondere umfassen: Aufnahme in ein Netzwerk, Bereitstellung von Marken- oder Werbematerialien, Beratung zur Außendarstellung, Vermittlung von Kontakten, Unterstützung bei Vertriebsprozessen, Bereitstellung digitaler Informationen, Kampagnenunterstützung, Schulungen oder sonstige Partnervorteile.
4.3 Keine Exklusivität
Eine Gebiets-, Kunden-, Produkt- oder Wettbewerbsexklusivität besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. E.V.A. kann gleiche oder ähnliche Leistungen auch für andere Unternehmen erbringen.
4.4 Marken und Vorgaben
Soweit Marken, Logos, Corporate-Design-Vorgaben oder sonstige Kennzeichen von E.V.A., Partnern oder Dritten genutzt werden, darf der Kunde diese nur im vertraglich freigegebenen Umfang verwenden. Vorgaben zur Darstellung, Qualitätssicherung und Aktualität sind einzuhalten.
5. Leadgenerierung, Terminierung, Leadmanagement und Kundenreaktivierung
5.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. unterstützt Kunden bei der Gewinnung, Qualifizierung, Ansprache, Terminierung, Pflege oder Reaktivierung von Interessenten und Kunden im Automotive-Umfeld oder in sonstigen vereinbarten Zielgruppen.
5.2 Mögliche Leistungen
Je nach Auftrag können die Leistungen insbesondere umfassen: Zielgruppenanalyse, Entwicklung eines Anforderungsprofils, Kampagnenkonzeption, Ansprache potenzieller Kunden, telefonische oder digitale Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung, Pflege von CRM-Daten, Leadqualifizierung, Reporting, Nachfassaktionen und kontinuierliche Optimierung.
5.3 Kein Erfolgsgarant
E.V.A. schuldet keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads, Terminen, Abschlüssen, Umsätzen oder Kundenbeziehungen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Ergebnisse hängen unter anderem von Zielgruppe, Marktumfeld, Kundendaten, Angebot, Erreichbarkeit, Wettbewerb und Mitwirkung des Kunden ab.
5.4 Kundendaten und Datenschutz
Der Kunde stellt sicher, dass übermittelte Kontakt-, Kunden-, Interessenten- oder Unternehmensdaten rechtmäßig genutzt werden dürfen. Der Kunde ist insbesondere für Einwilligungen, Informationspflichten, Widerspruchsmanagement, Sperrlisten und sonstige datenschutz- oder wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen verantwortlich, soweit sie in seinem Verantwortungsbereich liegen.
5.5 Auftreten im Namen des Kunden
Soweit E.V.A. nach Vereinbarung im Namen oder Auftrag des Kunden gegenüber Dritten auftritt, stellt der Kunde die hierfür erforderlichen Informationen, Vollmachten, Kommunikationsvorgaben und Freigaben bereit. E.V.A. handelt nur im vereinbarten Rahmen.
6. UNADOK, Arbeitssicherheit, Dokumentation und Schulungsfunktionen
6.1 Leistungsgegenstand
Soweit vereinbart, stellt E.V.A. oder ein angebundener Anbieter dem Kunden digitale Lösungen zur Organisation von Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation, Unterweisungen, Mitarbeiterschulungen oder vergleichbaren Prozessen bereit.
6.2 Leistungscharakter
Die bereitgestellten Informationen, Vorlagen, Softwarefunktionen oder Schulungsinhalte unterstützen den Kunden bei der Organisation seiner internen Prozesse. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische oder behördliche Prüfung im Einzelfall.
6.3 Verantwortung des Kunden
Der Kunde bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher und betrieblicher Pflichten, die Auswahl geeigneter Maßnahmen, die Aktualität seiner Daten, die Dokumentation, die Benennung verantwortlicher Personen und die Durchführung erforderlicher Prüfungen oder Unterweisungen.
6.4 Nutzerverwaltung
Der Kunde ist für die Anlage, Pflege und Löschung seiner Nutzer, Rollen, Mitarbeitendendaten und Berechtigungen verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich von E.V.A. übernommen wird.
7. Autoglas Doctor: freies Netzwerk, Partnermodelle und Autoglas-Leistungen
7.1 Leistungsgegenstand
Autoglas Doctor ist ein Produkt der E.V.A. Service-GmbH für Werkstätten, Autoglasbetriebe, Karosseriebetriebe, Gebrauchtwagenhändler und vergleichbare Unternehmen, die ihr Geschäft rund um Autoglas-Leistungen stärken, zusätzliche Erlöschancen erschließen und ihre betriebliche Auslastung verbessern möchten.
7.2 Netzwerk und Partnermodelle
Autoglas Doctor ist als unabhängiges, freies Netzwerk ausgestaltet. Je nach vereinbartem Leistungsumfang kann der Kunde aus verschiedenen Performance-Partnermodellen wählen. Das jeweils gebuchte Modell, die enthaltenen Leistungen, regionale Ausrichtung, Laufzeit, Vergütung und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Produktbeschreibung.
7.3 Mögliche Leistungsbereiche
Die Leistungen im Rahmen von Autoglas Doctor können insbesondere Maßnahmen und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Autoglas-Reparatur, Autoglas-Austausch, Kalibrierung, Kundenanfragen, Terminvermittlung, regionale Sichtbarkeit, digitale Auffindbarkeit, Partnerdarstellung, Prozessunterstützung, Marketing, Beratung und Netzwerkkommunikation umfassen. Ein bestimmter Leistungsumfang ist nur geschuldet, soweit er ausdrücklich vereinbart wurde.
7.4 Freiheit des Partners
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Partner in seinen unternehmerischen Entscheidungen, seiner betrieblichen Organisation, seiner Preisgestaltung, der Annahme von Aufträgen und der Ausführung seiner Leistungen frei. Eine Bindung an Vorgaben oder Verträge der Versicherungswirtschaft ist nicht Gegenstand des Autoglas-Doctor-Netzwerks, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7.5 Mitwirkung des Partners
Der Partner stellt E.V.A. alle für die Einrichtung, Darstellung und Durchführung erforderlichen Informationen, Nachweise, Kontaktdaten, Standortdaten, Leistungsbeschreibungen, Öffnungszeiten, Bilder, Logos, regionalen Angaben, Kapazitätsinformationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Der Partner ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit dieser Angaben verantwortlich.
7.6 Qualität, Kundendurchführung und rechtliche Verantwortung
Der Partner ist für die fachgerechte Durchführung der von ihm gegenüber Endkunden erbrachten Autoglas-Leistungen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Reparatur, Austausch, Kalibrierung, Dokumentation, Arbeitssicherheit, Gewährleistung, Kundenkommunikation, Preisangaben und die Einhaltung gesetzlicher, technischer und herstellerbezogener Vorgaben.
7.7 Keine Garantie für Aufträge oder Umsätze
E.V.A. schuldet im Rahmen von Autoglas Doctor keine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen, Terminen, Aufträgen, Versicherungsfällen, Reparaturen, Austauschvorgängen, Kalibrierungen, Umsätzen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Der Erfolg hängt insbesondere von Standort, Wettbewerb, Kapazität, Leistungsangebot, Reaktionsgeschwindigkeit, Datenqualität, regionaler Nachfrage und Marktumfeld ab.
7.8 Änderungen und Weiterentwicklung
E.V.A. kann Autoglas Doctor, die Partnermodelle, digitalen Darstellungen, technischen Abläufe, Kommunikationswege, Kategorien und Produktbezeichnungen mit Wirkung für die Zukunft weiterentwickeln oder anpassen, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
8. City Heroes: digitales Netzwerk, Online-Präsenz und Kundenakquise
8.1 Leistungsgegenstand
City Heroes ist ein digitales Produkt der E.V.A. Service-GmbH für Unternehmen aus der Kfz-Branche und angrenzenden Mobilitätsbereichen. Die Leistung dient der digitalen Sichtbarkeit, der Präsentation branchenspezifischer Leistungen, der Vernetzung mit potenziellen Kunden und der Unterstützung der digitalen Kundenakquise.
8.2 Plattform-Listung und Expertensuche
Je nach gebuchtem Paket kann der Kunde auf dem City-Heroes-Portal, in der Expertensuche, in thematisch passenden Kategorien, neben redaktionellen Beiträgen oder über sonstige digitale Platzierungen dargestellt und verlinkt werden. Umfang, Darstellungsform, Laufzeit, Kategorie, Verlinkung und Platzierung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Produktbeschreibung.
8.3 Inhalte, Kategorien und redaktionelle Beiträge
E.V.A. kann dem Kunden im Rahmen von City Heroes regelmäßig redaktionelle Inhalte, Themen, Beitragsvorlagen oder sonstige Kommunikationsinhalte zur Verfügung stellen. Diese können je nach Paket für eigene Kommunikationskanäle, Websites, Blogs, Social-Media-Kanäle, Newsletter oder vergleichbare digitale Medien genutzt werden. Die verfügbaren Themenbereiche und Content-Kategorien richten sich nach dem gebuchten Leistungsumfang.
8.4 COCO-Marketing-System und digitale Kanäle
Soweit vereinbart, kann City Heroes den Zugang zu einem Marketing-System wie COCO oder vergleichbaren Software- und Publishing-Funktionen umfassen. Hierzu können insbesondere Website-Funktionen, Blogfunktionen, Social-Media-Veröffentlichungen, Newsletter-Funktionen, Autopublishing, Kanalverwaltung, Vorlagen oder weitere digitale Marketingfunktionen gehören. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
8.5 Geeignete Branchen und Einsatzbereiche
City Heroes richtet sich insbesondere an Unternehmen und Anbieter aus dem Automotive- und Mobilitätsumfeld, zum Beispiel Werkstätten, Autoglasbetriebe, Reifenhändler, Fahrzeugaufbereiter, Lackierbetriebe, Abschlepp- und Pannendienste, Sachverständige, Versicherungen, Zubehöranbieter und vergleichbare Dienstleister.
8.6 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Darstellung und Nutzung von City Heroes erforderlichen Informationen, Bilder, Logos, Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Öffnungszeiten, Zielregionen, Kategorien, Freigaben und Zugangsdaten rechtzeitig bereit. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit dieser Angaben verantwortlich.
8.7 Keine Garantie für Reichweite oder Abschlüsse
E.V.A. schuldet im Rahmen von City Heroes keine bestimmte Platzierung, Reichweite, Sichtbarkeit, Anzahl von Kontaktanfragen, Leads, Terminen, Kunden, Vertragsabschlüssen oder Umsätzen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Der Erfolg hängt unter anderem von Standort, Wettbewerb, Zielgruppe, Kundenprofil, gebuchtem Paket, Datenqualität, saisonalen Effekten und Nutzerverhalten ab.
8.8 Preise, Pakete und Änderungen
Die verfügbaren Pakete, Preise, Einrichtungsleistungen, Content-Kategorien, Software-Lizenzen, Zusatzoptionen und Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Online-Bestellprozess oder der Produktbeschreibung. E.V.A. kann Pakete, Funktionen, technische Abläufe, Kategorien und Produktbezeichnungen mit Wirkung für die Zukunft weiterentwickeln oder anpassen, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
9. Digitale Marketing-, Vertriebs- und Kampagnenleistungen
9.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. kann digitale Marketing-, Vertriebs- und Kampagnenleistungen planen, einrichten, steuern, optimieren und auswerten. Dies kann insbesondere Social-Media-Kampagnen, Suchmaschinenwerbung, Landingpages, Online-Banner, Recruiting- oder Leadkampagnen, CRM-Kampagnen und sonstige digitale Maßnahmen umfassen.
9.2 Leistungsumfang
Je nach Vereinbarung können Leistungen umfassen: Zielgruppendefinition, Keyword- und Themenrecherche, Kampagnenstruktur, Budgetsteuerung, Anzeigen- oder Content-Erstellung, technische Einbindung, Tracking, Reporting, Analyse, Optimierung und Handlungsempfehlungen.
9.3 Drittplattformen
Kampagnenleistungen erfolgen häufig über Drittplattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Werbenetzwerke, Analyseanbieter, CRM-Systeme oder Hostinganbieter. Deren Richtlinien, technische Möglichkeiten, Preise, Algorithmen, Freigabeprozesse und Verfügbarkeiten können die Leistung beeinflussen. Änderungen dieser Drittplattformen stellen keinen Mangel der E.V.A.-Leistung dar, soweit E.V.A. sie nicht zu vertreten hat.
9.4 Inhalte und Freigaben
Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte, Produktinformationen, Freigaben, Budgets, Zielgruppenangaben, Zugänge und rechtlichen Hinweise rechtzeitig bereit. Eine rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Kampagnenzielen oder Landingpages ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
9.5 Reporting
Soweit vereinbart, stellt E.V.A. Auswertungen oder Reports bereit. Daten beruhen regelmäßig auf Messsystemen und Angaben von Drittanbietern. E.V.A. übernimmt keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Vergleichbarkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit solcher Drittdaten.
10. Websites, Landingpages, digitale Gestaltungs- und Produktionsleistungen
10.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. kann Websites, Landingpages, digitale Darstellungen, Werbemittel, Präsentationen, Visualisierungen, Videos, Texte, Grafiken oder sonstige digitale Inhalte konzipieren, gestalten, erstellen, bearbeiten oder technisch bereitstellen.
10.2 Materialien und Vorgaben
Basis der Leistung sind die vom Kunden bereitgestellten Informationen, Inhalte, Logos, Bilder, Texte, Produktdaten, Designvorgaben und Freigaben. Fehlen Inhalte oder Freigaben, kann E.V.A. die Leistung auf Grundlage verfügbarer Informationen ausführen oder die Leistung bis zur Mitwirkung des Kunden aussetzen.
10.3 Korrekturen und Änderungen
Der Umfang von Korrekturschleifen, Änderungswünschen, Abstimmungen und zusätzlichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht vereinbarte Zusatzänderungen, nachträgliche Layoutwechsel, umfangreiche Text- oder Bildbearbeitung sowie zusätzliche Funktionen können gesondert berechnet werden.
10.4 Freigabe
E.V.A. stellt Arbeitsergebnisse vor Nutzung oder Veröffentlichung zur Freigabe bereit, soweit dies nach Art der Leistung vorgesehen ist. Mit Freigabe oder produktiver Nutzung gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
10.5 Hosting, Domains und technische Dienste
Soweit Hosting, Domains, E-Mail-Postfächer oder technische Dienste beauftragt sind, gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Provider oder Registrierungsstellen. Der Kunde ist für die Sicherung eigener Inhalte, E-Mails und Daten verantwortlich.
11. Beratung, Schulungen, Workshops und Veranstaltungen
11.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. kann Beratungen, Schulungen, Workshops, Seminare, Webinare, Trainings, Projekttermine oder sonstige Veranstaltungen durchführen. Diese können vor Ort, online oder hybrid erfolgen.
11.2 Leistungsumfang
Der konkrete Inhalt, Umfang, Termin, Ort, Teilnehmerkreis, Referenten, technische Durchführung und etwaige Unterlagen ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
11.3 Leistungscharakter
Schulungen und Beratungen dienen der Wissensvermittlung, Prozessunterstützung und fachlichen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Arbeitsschutz- oder technische Spezialberatung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
11.4 Änderungen
E.V.A. kann Referenten, Ablauf, Format oder Veranstaltungsort ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
11.5 Stornierung durch den Kunden
Sofern keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart sind, gelten folgende Regelungen: Bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Bei Stornierung 13 bis 7 Kalendertage vor Beginn werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei späterer Stornierung, Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch wird die volle Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
11.6 Ersatzteilnehmer
Der Kunde kann einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und berechtigte Gründe nicht entgegenstehen.
11.7 Absage durch E.V.A.
E.V.A. kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Krankheit, Ausfall von Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl, technischer Störung, höherer Gewalt oder organisatorischen Gründen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei ersatzloser Absage erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen.
11.8 Unterlagen und Aufzeichnungen
Schulungsunterlagen, Präsentationen und sonstige Materialien dürfen nur für eigene interne Zwecke genutzt werden. Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
12. CRM, Datenpflege, Reporting und Prozessunterstützung
12.1 Leistungsgegenstand
E.V.A. kann Kunden bei CRM-Prozessen, Datenpflege, Datenqualifizierung, Reporting, Vertriebssteuerung, Nachverfolgung von Kontakten, Marktgebietslogiken oder kontinuierlicher Prozessverbesserung unterstützen.
12.2 Kundendaten
Der Kunde ist für Herkunft, Richtigkeit, Aktualität, Zulässigkeit und Pflege der bereitgestellten Daten verantwortlich. E.V.A. kann Daten nach den vereinbarten Kriterien bearbeiten, strukturieren, dokumentieren oder auswerten.
12.3 Keine Vollständigkeitsgarantie
Datenpflege und Reporting beruhen auf den vorhandenen Daten, Rückmeldungen, Systemen und Drittinformationen. E.V.A. übernimmt keine Garantie, dass Datensätze vollständig, aktuell oder frei von Dubletten sind, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Abgrenzung der Leistungsarten
13.1 Die einzelnen Leistungsarten sind voneinander zu unterscheiden. Die Buchung einer Leistung umfasst nicht automatisch andere Leistungen wie Hosting, Kampagnenbudget, Rechtsprüfung, Datenschutzberatung, Domainverwaltung, Designleistungen, Schulungen, Softwarelizenzen oder persönliche Vor-Ort-Betreuung.
13.2 Werden im Rahmen eines Projekts mehrere Leistungsarten kombiniert, gelten die jeweiligen Abschnitte dieser Leistungsbeschreibung ergänzend.
13.3 Bei Widersprüchen zwischen Angebot, Auftragsbestätigung, individueller Vereinbarung, Produktbeschreibung, Leistungsbeschreibung und AGB gilt die folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Auftragsbestätigung, Angebot, Produktbeschreibung, Leistungsbeschreibung, AGB.
C. Angaben zum Anbieter
E.V.A. Service-GmbH
Am Mantel 5
76646 Bruchsal
Telefon: 07251 / 440 6000
E-Mail: info@eva-service.de
Handelsregister: HRB 708478
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-ID: DE 815 171 269
