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Wildunfall & Polizei nicht gerufen? Das mĂŒssen Sie wissen

10. September 2025

Nach einem Wildunfall die Polizei nicht gerufen? Lesen Sie hier, was jetzt zu tun ist.

Fuchs an Straße – Wildtier am Straßenrand Foto von Erik Mclean auf Unsplash

Ein Wildunfall kann jedem Autofahrer einen gehörigen Schrecken einjagen. Im Schock des Moments kann es passieren, dass man vergisst, die Polizei zu rufen oder den Unfall zu melden. Vielleicht aus Vorsicht, vielleicht aus Unsicherheit ĂŒber die nĂ€chsten Schritte. Doch was tun, wenn der erste Schreck vorbei ist und man realisiert, dass man wichtige Schritte versĂ€umt hat?

Hier erklĂ€ren wir, wie Sie sich nach einem Wildunfall richtig verhalten, welche VersicherungsansprĂŒche Sie haben und welche Konsequenzen es geben kann, wenn der Unfall nicht korrekt gemeldet wird. So bewahren Sie auch in einer solchen Stresssituation einen kĂŒhlen Kopf.

Was ist ein Wildunfall?

Ein Wildunfall liegt vor, wenn ein Fahrzeug mit einem wildlebenden Tier kollidiert. Dazu zĂ€hlen vor allem Rehe, Wildschweine, Hasen und FĂŒchse.

Wir hÀufig sind WildunfÀlle?

WildunfÀlle passieren sehr hÀufig: Ca. 300,000 Wildtiere werden jÀhrlich in Deutschland von einem Auto erfasst, davon am hÀufigsten Rehe.

Springendes Reh auf einer Wiese in der Natur
Foto von Agata KaczĂłwka auf Unsplash

Wann ist das Risiko fĂŒr einen Wildunfall besonders hoch?

WildunfĂ€lle passieren am hĂ€ufigsten wĂ€hrend der DĂ€mmerungszeiten, also in den frĂŒhen Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr und in der AbenddĂ€mmerung zwischen 17 und 22 Uhr je nach Jahreszeit. Zu diesen Zeiten sind viele Wildtiere wie Rehe und Wildschweine besonders aktiv und ĂŒberqueren hĂ€ufig Straßen.

Im FrĂŒhling sind Wildtiere besonders aktiv, da sie auf Nahrungssuche gehen und ihre Reviere markieren. WĂ€hrend der Brunftzeit im Herbst sind Wildtiere ebenfalls sehr aktiv und unvorsichtig, was das Risiko von WildunfĂ€llen erhöht.

In der NĂ€he von WĂ€ldern und Feldern ist die Wahrscheinlichkeit höher, Wildtiere auf der Straße anzutreffen. Achten Sie besonders auf Straßenabschnitte, die mit Wildwechsel-Schildern gekennzeichnet sind.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es regnerisch oder neblig ist: Rutschige Straßen und eingeschrĂ€nkte Sicht machen eine Kollision wahrscheinlicher.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Sofortmaßnahmen

Direkt nach einem Wildunfall gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen ersten Schritte zu erledigen:

  1. Unfallstelle sichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Ziehen Sie eine Warnweste an, um sich selbst zu schĂŒtzen.
  2. Verletzte Personen versorgen: Rufen Sie bei Verletzungen sofort den Notarzt unter der Nummer 112.
  3. Polizei und JagdpÀchter informieren: In den meisten BundeslÀndern besteht eine Meldepflicht bei WildunfÀllen. Rufen Sie die Polizei unter 110 an und bleiben Sie am Unfallort, bis jemand eintrifft.

Sorgen Sie fĂŒr Ihre Sicherheit

Halten Sie Abstand zu verletzten Wildtieren ein. Vor allem Wildschweine, aber auch andere Waldtiere können aggressiv sein, wenn sie verletzt sind.

Unfall dokumentieren

Dokumentieren Sie den Schaden am Fahrzeug und mögliche Spuren des Tieres wie Haare oder Blut mit Fotos. Erstellen Sie außerdem einen ersten Unfallbericht: Notieren Sie sich alle relevanten Informationen wie Datum, Uhrzeit, Ort und die UmstĂ€nde des Unfalls, damit Sie spĂ€ter nichts vergessen oder falsch erinnern.

Versicherung bei Wildunfall: Wer zahlt?

Wildunfall mit Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ĂŒbernimmt in der Regel die Kosten fĂŒr SchĂ€den, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Wichtig ist, dass Sie den Unfall nachweisen können, beispielsweise durch eine Wildunfallbescheinigung.

Eine Wildunfallbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das nach einem Wildunfall ausgestellt wird und fĂŒr die Abwicklung mit der Versicherung benötigt wird. In der Regel enthĂ€lt sie folgende Informationen:

  • Datum und Uhrzeit, Ort des Unfalls
  • Art des Tieres und Angaben zum Fahrzeug/Fahrer
  • Beschreibung des Unfallablaufs
  • Offizielle BestĂ€tigung, dass es sich um einen Wildunfall handelt, mit Unterschrift der bescheinigenden Person

Wildunfall mit Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenderen Schutz und ĂŒbernimmt auch SchĂ€den, die durch Ausweichmanöver entstehen. Allerdings kann es hier zu einer Höherstufung des Versicherungsschutzes kommen.

Wird nach einem Wildunfall die Versicherung hochgestuft?

Ob nach einem Wildunfall die Versicherung hochgestuft wird, hÀngt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Versicherung und den spezifischen Bedingungen des Versicherungsvertrags. Jeder Versicherungsvertrag kann unterschiedliche Bedingungen haben.

Bei einer Teilkaskoversicherung wird ein Wildunfall in der Regel nicht als selbstverschuldet gewertet, da es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt. Daher fĂŒhrt ein Wildunfall normalerweise nicht zu einer Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt. Bei einer Vollkaskoversicherung kann es etwas anders aussehen. Wenn der Unfall als selbstverschuldet eingestuft wird, beispielsweise durch ein Ausweichmanöver, das zu einem weiteren Schaden fĂŒhrt, könnte dies zu einer Höherstufung fĂŒhren.

Selbstbeteiligung bei Wildunfall

Bei einem Wildunfall fÀllt in der Regel eine Selbstbeteiligung an. Die Höhe hÀngt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit

Ein Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit wird wie jeder andere Wildunfall behandelt. Wichtig ist, dass Sie den Unfall umgehend melden und eine Wildunfallbescheinigung einholen.

Wildunfall nicht gemeldet – was passiert jetzt?

Mögliche Probleme mit der Versicherung

Wenn ein Wildunfall nicht gemeldet wird, kann es schwierig werden, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Die Versicherung benötigt in der Regel eine Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder einem JagdpÀchter ausgestellt wird. Wenn der Unfall nicht gemeldet wird und spÀter festgestellt wird, dass ein Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist, kann die Versicherung den Versicherungsschutz verweigern.

Mögliche rechtliche Konsequenzen

In den meisten BundeslĂ€ndern besteht eine Meldepflicht bei WildunfĂ€llen. Wenn diese Pflicht nicht erfĂŒllt wird, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, die mit einem Bußgeld bestraft wird.

Wenn ein Tier bei einem Unfall verletzt wird und nicht gemeldet wird, könnte dies unter UmstÀnden als TierquÀlerei gewertet werden. In solchen FÀllen kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Wildunfall und Fahrerflucht

Ein Wildunfall zÀhlt nicht als Fahrerflucht, da ein Tier rechtlich nicht als GeschÀdigter gilt. Dennoch sollten Sie den Unfall melden, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefÀhrden.

Außerdem kann das Verlassen des Unfallorts ohne Meldung in bestimmten Situationen trotzdem rechtliche Probleme verursachen, insbesondere wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefĂ€hrdet werden.

Wildunfall nachtrÀglich melden

Falls Sie den Wildunfall nicht sofort gemeldet haben, können Sie dies nachtrÀglich bei der Polizei oder dem zustÀndigen JagdpÀchter tun. Eine nachtrÀgliche Meldung ist wichtig, um eine Wildunfallbescheinigung zu erhalten und Ihren Versicherungsanspruch geltend zu machen.

HĂ€ufige Fragen zum Wildunfall

Was tun, wenn das Reh nach dem Unfall weggelaufen ist?

Auch wenn das Tier nach dem Unfall flĂŒchtet, sollten Sie den Vorfall melden. Dokumentieren Sie den Schaden am Fahrzeug und informieren Sie die Polizei oder den JagdpĂ€chter.

Wen anrufen bei einem Wildunfall?

Rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 an. Die Beamten informieren den zustÀndigen JagdpÀchter, der eine Wildunfallbescheinigung ausstellt.

Was passiert, wenn ich die Polizei nicht gerufen habe?

Wenn Sie die Polizei nicht gerufen haben, kann es schwierig werden, den Unfall nachzuweisen. In den meisten BundeslÀndern besteht eine Meldepflicht, und das Nichtmelden kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Darf man Unfallwild zum Essen mitnehmen?

Unfallwild eignet sich nicht als Lebensmittel. Viele Tiere haben auf den Menschen ĂŒbertragbare Krankheiten, die nur durch Beobachtung des lebenden Tieres erkennbar wĂ€ren. Rechtlich ist im Bundesjagdgesetz geregelt, dass es nicht erlaubt ist, nicht fachgerecht erlegtes Wild in Verkehr zu bringen.

Wer rÀumt ein verletztes oder totes Tier weg?

Die Polizei oder der JagdpĂ€chter sind dafĂŒr zustĂ€ndig, das Tier fachgerecht zu versorgen oder von seinem Leid zu erlösen. Es ist wichtig, dass Laien sich nicht selbst um verletzte Wildtiere kĂŒmmern, da dies sowohl fĂŒr das Tier als auch fĂŒr die Person gefĂ€hrlich sein kann.

Ein totes Tier sollte, wenn möglich, an den Straßenrand gezogen werden, um weitere UnfĂ€lle zu vermeiden. Dies sollte jedoch nur mit Handschuhen geschehen, um HygienegrĂŒnde und den Schutz vor Krankheiten zu gewĂ€hrleisten. Die Polizei oder der JagdpĂ€chter kĂŒmmern sich um die Beseitigung des Kadavers. In vielen FĂ€llen wird das tote Tier von den zustĂ€ndigen Behörden oder JĂ€gern abgeholt und entsorgt.

Schlusswort

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall schĂŒtzt Sie und andere und verhindert vor allem unangenehme finanzielle Folgen. Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden und melden Sie den Vorfall umgehend. So stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung die Kosten ĂŒbernimmt und Sie keine rechtlichen Konsequenzen befĂŒrchten mĂŒssen.

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